Energieberatungs- FAQ
Häufige Fragen zur Energieberatung und Förderung
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Energieberatung, energetische Sanierung und staatliche Förderprogramme.
Viele Bauherren und Unternehmen sind unsicher, welche Maßnahmen förderfähig sind, wann Anträge gestellt werden müssen und welche Rolle der Energieberater im gesamten Prozess übernimmt.
Die folgenden Fragen und Antworten geben Ihnen eine klare und praxisnahe Orientierung, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen und typische Fehler bei Planung, Antragstellung und Umsetzung vermeiden.
1) Allgemein
Im Rahmen unserer Beratung prüfen wir, ob geplante Maßnahmen grundsätzlich förderfähig sind und den aktuellen technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Die konkrete Ausführung und Angebotsgestaltung liegt beim jeweiligen Fachunternehmen. Eine detaillierte Prüfung erfolgt immer objekt- und auftragsbezogen.
Nach Bewilligung der Förderung steht in der Regel ein Zeitraum von bis zu 36 Monaten für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung.
Die genaue Frist hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Je nach Maßnahme sind unterschiedliche Förderstellen zuständig:
- KfW: Förderung klimafreundlicher Heizsysteme, insbesondere Wärmepumpen
- BAFA: Förderung von Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung und energetischer Gebäudetechnik
Durch die gezielte Kombination von Programmen lassen sich bei umfassenden Sanierungen höhere Gesamtfördersummen realisieren, sofern die technischen und formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja. Gerade bei technisch gewachsenen oder teilmodernisierten Anlagen ist eine unabhängige fachliche Einordnung besonders sinnvoll, um Risiken und Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Für die Antragstellung ist in der Regel ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen erforderlich.
Nach Antragstellung kann, je nach Programm, mit der Maßnahme begonnen werden, teilweise auf eigenes Risiko vor Erhalt des Zuwendungsbescheids. Wir begleiten Sie strukturiert durch diesen Prozess und unterstützen bei der richtigen Reihenfolge und Einordnung.
2) FAQ zu Wohngebäuden
Idealerweise vor der Beauftragung von Fachunternehmen.
So können Maßnahmen technisch sinnvoll eingeordnet und Fördervoraussetzungen rechtzeitig berücksichtigt werden.
Für viele Förderprogramme ist ein konkretes Angebot oder ein Liefer- bzw. Leistungsvertrag erforderlich.
Wir unterstützen bei der richtigen Reihenfolge, damit Förderanträge korrekt gestellt werden können.
Je nach Maßnahme sind unterschiedliche Förderstellen zuständig.
Wir prüfen, welches Programm im jeweiligen Fall relevant ist, und unterstützen bei der Antragstellung.
Ja, viele Maßnahmen lassen sich sinnvoll kombinieren.
Entscheidend ist jedoch, dass technische Abhängigkeiten, Reihenfolge und Fördervoraussetzungen berücksichtigt werden.
Nach Bewilligung der Förderung stehen in der Regel bis zu 36 Monate für die Umsetzung zur Verfügung.
Die konkrete Frist ist programmabhängig und im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Ein iSFP ist besonders sinnvoll, wenn mehrere Maßnahmen geplant sind oder eine schrittweise Sanierung erfolgen soll.
Er dient als strukturierte Entscheidungsgrundlage und kann die Förderquote einzelner Maßnahmen erhöhen.
Nein.
Wir beraten unabhängig und ohne Verkaufsinteresse. Die Umsetzung erfolgt durch ausführende Fachbetriebe.
3) FAQ zu Nichtwohngebäuden
Idealerweise vor der Beauftragung von Fachunternehmen.
So können Maßnahmen technisch sinnvoll eingeordnet und Fördervoraussetzungen rechtzeitig berücksichtigt werden.
Idealerweise vor Beauftragung von Fachunternehmen.
So lassen sich technische Fehlentscheidungen, unnötige Mehrkosten und spätere Anpassungen vermeiden. Eine spätere Einordnung ist möglich, aber meist weniger effizient
In bestimmten Fällen ist eine Kombination möglich, sofern technische, formale und zeitliche Voraussetzungen eingehalten werden.
Ob und in welchem Umfang dies sinnvoll ist, prüfen wir immer projektbezogen.
Ja. Gerade bei technisch gewachsenen oder teilmodernisierten Anlagen ist eine unabhängige fachliche Einordnung besonders sinnvoll, um Risiken und Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Haben Sie noch Fragen?
Keine Sanierung gleicht der anderen. Gerne klären wir gemeinsam, welche Fördermöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall sinnvoll und realistisch sind.
Jetzt Erstgespräch zur Einordnung von Maßnahmen & Fördermöglichkeiten anfragen
Hinweis: Die genannten Fördersätze basieren auf den aktuell gültigen Programmen. Förderbedingungen können sich ändern. Rechts- und Steuerberatung sind nicht Bestandteil unserer Leistungen.